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    Unsere Waffen und Säbel

    Das Mannlicher Repetiergewehr M 95

    M 95 steht für die Einführung des Gewehres beim K. u. K. Heer im Jahre 1895. Das Gewehr ist ein Repetiergewehr mit Geradezugverschluss. Es diente als Dienstwaffe in der Armee Österreich-Ungarns vor und im Ersten Weltkrieg. Mit dem Vertrag von Saint-Germain durfte von Österreich nur noch die kurze Version, der Karabiner Modell 1895 eingesetzt werden. Das Gewehr wurde in Österreich von der Firma Steyr Mannlicher und in Ungarn etwa 3 Millionen Mal hergestellt. Bis in die 1970er Jahre hinein fand die Waffe noch Verwendung bei Kämpfen (zuletzt in Afrika).

    Versionen:
    Ursprünglich wurde der M95 als langes Infanteriegewehr für die österreichisch-ungarischen K. u. K. Armee entwickelt. Im ersten Weltkrieg erkannte die Armeeführung den großen Nachteil dieser „langen“ Gewehre in den Schützengräben. Es wurden vermehrt lange Gewehre zu kurze Stutzenversionen umgebaut und eingesetzt. Ab 1916 produzierte das Werk Budapest nur noch die kurze M95-Version im Einheitskaliber 8×50 R (M93). Nach dem Ersten Weltkrieg wurden im Rahmen der Neugliederung der Volkswehr der 1. Österreichischen Republik, dass auf Grund des Vertrages von Saint Germain auf nur 30.000 Mann begrenzt war, die Waffen um 1930 modernisiert. Der Großteil dieser „langen“ Gewehre wurde zu handlichen und schnell einsetzbaren Karabiner umgebaut. Zeitgleich stellte man fest, dass die veraltete M93–Munition für das gekürzte Gewehr nicht mehr geeignet war, somit wurde auch die Munition modernisiert.

    Im Allgemeinen sind folgende Versionen bekannt:
    Gewehr M95 Kaliber 8×50 R
Karabiner M95 a (Stutzen) Kaliber 8×5o R
Gewehr und Karabiner M95/30 Kaliber 8×56 R ((x56R M 30 S)

    Technik:
    Das Mannlicher war, bedingt durch das Verschlusssystem, zu seiner Zeit das Repetiergewehr mit der größten Kadenz. Ein geübter Schütze konnte ca. 35 Schuss pro Minute abfeuern. Das Nachladen geschah mit Hilfe von Laderahmen (zu je 5 Schuss) und durch die einfache Repetierbewegung konnten schnellere Schüsse abgegeben werden, als die der mauserähnlichen Verschluss-Systeme. Auf Grund der schnellen Nachladebewegung des Kammerstengels (zurück und vor), wurde der M95 (Gewehr/Karabiner) von den Soldaten in der k.u.k. Armee, „Ruck-zuck-Gewehr“ genannt. Allerdings war dieses Laderahmensystem sehr schmutzempfindlich und ohne Laderahmen war das Gewehr nur noch als Einzellader zu gebrauchen.

    Französischer Offiziers-Parade-Säbel F-1:


    Mit der originalgetreuen Ausführung des Offizierssäbels der Leichtkavallerie Modell AN X, werden vom Hauptmann Georg Vitzthum die verbalen Befehle sichtbar begleitet. Der Säbel hat einen Messinggriff mit drei Riegeln und ist mit schwarzem Acetat und goldfarbenen Filigran geschmückt. Mit seiner Gesamtlänge von 99 cm steckt er in einer Metallscheide mit Messingbeschlägen.

    Die Kanone:
    Besonders Stolz sind wir auf unsere Kanone, die als Unikat von der Waffenschmiede Pfnür gefertigt wurde, und samt Tragekraxe fürs Pulverfass, welche zu 100% von den Unkner Handwerksmeistern, vom Wagnermeister Franz Bauer, vom Schmiedemeister Adolf Dankl und vom Bindermeister Johann Wohlschlager hergestellt wurden.

    Wagnermeister Franz Bauer baute und stiftete die hölzerne Kanone
    Schmiedmeister Adolf Dankl besorgte das kunstvolle beschlagen der Kanone
    Bindermeister Johann Wohlschlager spendete Pulverfass und Kraxe sowie Tragegurte

    Die Kanoniere Friedl Gerhard und Hohenwarter Hans Peter stifteten den Hinterladerlauf der neuen Kanone. Darüber hinaus spendete Hans Peter Hohenwarter den Lindenholzrohling für die Kanone.
    Auch im Bild: Das Mannlicher Repetiergewehr M95

    Dem "geschichtspflegerischen Auftrag" der 107ten  Schützenkompanie des Landes Salzburg entsprechend, wurde die Kanone am 2 Hornung 2012 der sicherheitstechnischen Überprüfung zugeführt. Im historischen, 1882 im Habsburgerreich in Ferlach gegründeten Beschussamt, bekam unsere Kanone mit der Nummer 17.01.2008 dem Datum der Wiedergründung der Historischen-Kniepass-Schützen - ihre sicherheitstechnische Zulassung.

    In dem schönen, vom ersten staatlichen Beschussamt Österreichs von 1882 ausgestellten Originaldokument, wird die Sicherheit offiziell dokumentiert und die Kanone zur Benutzung freigegeben.